Prüfservice
Alles für Ihre dauerhafte Sicherheit
Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Ihre sicherheitsrelevanten Arbeitsmittel regelmäßig überprüft werden. Dies gilt speziell auch für Anschlagmittel, Ladungssicherungen, Hebezeuge, Lastaufnahmemittel und Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz. Entsprechend der gesetzlichen Anforderung müssen alle Produkte zum Heben und Bewegen von Lasten, sowie Persönliche Schutzausrüstungen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen (befähigte Person) in Form einer Sicht- und Funktionsprüfung überprüft werden.
Anschlagketten müssen in Deutschland je nach Einsatz spätestens im Abstand von drei Jahren einer Prüfung auf Rißfreiheit unterzogen werden.
Was prüfen wir:
- Anschlagketten (gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8)
- Hebeklemmen
- Trägerklemmen
- Kettenzüge
- Hebelzüge
- Stahlwinden
- Lasthebemagnete (gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel V54)
- Schäkel (gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8)
- Rundschlingen
- Hebebänder
- Zurrgurte (gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8. / DGUV Information 209-061)
- Zurrketten (gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - DGUV Regel 100-500 2.8)
- Auffanggurte
- Bauchgurte / Haltegurte
- Verbindungsmittel
- Halteseile / Haltebänder
- Anschlagseile / Anschlagbänder
- mitlaufende Auffanggeräte
- Führungsseile für mitlaufende Auffanggeräte
- Seilkürzer für mitlaufende Auffanggeräte
- Bandfalldämpfer einzeln
- Karabinerhaken / Rohrhaken (gem. der BetrSichV §3 §4 §14 - GUV Regel 198/199)
Möglichkeiten der Abwicklung:
- Sie liefern die Prüflinge und holen ab.
- Sie nutzen unseren Abhol- und Lieferservice
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und erstellen Ihnen gerne ein Angebot.