Haben Rundschlingen ein Ablaufdatum?
Moderne Rundschlingen werden aus hochwertigen UV- und wärmestabilisierten Materialien gefertigt.
In der DGUV Information 209-013 wird allerdings empfohlen, Rundschlingen sowie auch Hebebänder spätestens nach sechs Jahren ausgehend von dem auf dem Etikett angegebenen Herstellungsdatum abzulegen.