Das Wichtigste in Kürze
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Die Prüfung von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz von Menschen und Sachwerten.
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Die Prüfung verlangt mindestens eine jährliche Kontrolle durch eine befähigte Person.
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Unternehmen müssen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und passende Prüfintervalle festlegen.
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Schäden können die Tragfähigkeit massiv reduzieren.
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Eine saubere Dokumentation schützt im Ernstfall vor rechtlichen Konsequenzen.
Anschlagmittel vs. Lastaufnahmemittel?
Anschlagmittel sind die unverzichtbaren Verbindungsglieder zwischen einer Last und einem Hebezeug. Sie sorgen dafür, dass ein Kran, ein Stapler oder ein anderes Hebegerät schwere Güter sicher aufnehmen und zuverlässig bewegen kann. Dazu zählen Ketten, Hebebänder und Rundschlingen, aber auch Verbindungsteile wie Schäkel. Lastaufnahmemittel hingegen sind Einrichtungen, die nicht fest mit dem Hebezeug verbunden sind, wie zum Beispiel Trägerklemmen, Blechgreifer, Rollenfahrwerke, Haspelfahrwerke oder Lasthebemagnete.
Ohne diese Elemente können sperrige Güter gar nicht erst angehoben werden. Allerdings sind sie bei jedem Einsatz Verschleiß, Witterung oder scharfen Kanten ausgesetzt. Die Folge: Das Material ermüdet über die Zeit und muss ersetzt werden. Ein Hebeband oder eine Kette, die noch vor einer Weile stabil aussahen, können heute durch unbemerkte Schnitte oder Defekte ihre Tragfähigkeit verloren haben. Solche Hilfsmittel dürfen nicht als Verschleißware bis zum Ende genutzt werden – stattdessen sind sie kritische Sicherheitsbauteile, die eine ständige Überwachung und einen regelmäßigen Austausch benötigen.
Prüfung von Lastaufnahmemitteln: Was muss unter die Lupe?
Die Prüfung von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln umfasst eine genaue Kontrolle jedes Bauteils. Dazu zählen neben dem offensichtlichen Kettengehänge auch Haken, Traversen und weitere Verbindungselemente, die fest oder lose mit der Hebetechnik verbunden sind. Jedes dieser Elemente hat Schwachstellen, die sich schnell abnutzen. Bei Ketten sollte auf Längung und Kerben geachtet werden, während bei Gurten und Bändern nach Einrissen oder Hitzeschäden gesucht wird.
Besonders wichtig: Die Kennzeichnung. Ein Mittel ohne lesbares Etikett gilt sofort als ablegereif und darf nicht mehr verwendet werden. Wenn nicht mehr erkennbar ist, wie viele Tonnen das Anschlagmittel tragen darf oder wie hoch das Eigengewicht des Lastaufnahmemittels ist, entsteht eine unkalkulierbare Gefahr – für Mensch und Maschine.
Prüfarten und Prüfintervalle im Detail
Der Gesetzgeber gibt eine klare Struktur vor, wann und wie oft Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel geprüft werden müssen. Vor der ersten Verwendung steht die Erstprüfung: Dabei kontrolliert eine befähigte Person, ob das Mittel korrekt gefertigt ist, keine Transportschäden hat und den technischen Anforderungen entspricht.
Im laufenden Betrieb folgt die wiederkehrende Prüfung mindestens einmal im Jahr. Je nach Einsatzbedingungen und Beanspruchung können auch kürzere Intervalle sinnvoll sein. Jedes Unternehmen legt die konkreten Fristen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung selber fest.
Zusätzlich gibt es die außerordentliche Prüfung für besondere Ereignisse. Dazu zählen Unfälle, Überlastungen oder längere Stillzeiten. In solchen Fällen darf das Arbeitsmittel erst wieder zum Einsatz kommen, wenn eine befähigte Person die entsprechende Erlaubnis erteilt.
Die Prüfung von Anschlagmitteln und Lastaufnahmemitteln ist keine reine Formsache – sie deckt Verschleiß, Verformungen, Risse oder Korrosion auf und kann im Zweifelsfall Leben retten. Betriebe dürfen niemals davon ausgehen, dass „schon alles gut geht”, sondern müssen sich aktiv um die Sicherheit und fachgerechte Prüfung kümmern.
Rechtliche Vorschriften: Der Rahmen für Ihren Betrieb
Die rechtliche Basis für die UVV Prüfung für Lastaufnahmemittel ergibt sich aus mehreren Vorschriften und Regeln. Ganz oben steht die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die den Arbeitgeber verpflichtet, nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201 und 1203) konkretisieren dabei, wie die Prüfungen ablaufen müssen und welche Anforderungen die befähigte Person erfüllen muss.
Ein wichtiges Regelwerk für die tägliche Arbeit ist zudem die DGUV Regel 109-017 „Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb“. Sie liefert zusätzliche praxisnahe Hinweise und beschreibt, wie man Lasten sicher anschlägt und worauf Betriebe bei der Instandhaltung achten sollen. Dabei tragen Arbeitgeber die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeobachtung: Sie legen fest, wer prüft, wie dokumentiert wird und wie Betriebe sicherstellen, dass defekte Materialien sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Eine lückenlose Dokumentation im Prüfbuch ist dabei ihre wichtigste Absicherung gegenüber Behörden und Versicherungen.
So läuft die Prüfung in der Praxis ab
Eine professionelle Prüfung folgt immer einem strukturierten Ablauf, um keinen Fehler zu übersehen. Zunächst verschafft sich die befähigte Person einen Überblick und achtet unter anderem auf Deformierungen, Quetschungen, Korrosion und Schnitte. Außerdem prüft sie, ob Kennzeichnungen vorhanden und lesbar sind – Tragfähigkeitsangaben, Herstellerinformationen und Identifikationsnummern müssen eindeutig erkennbar sein. Auch eine Funktionsprüfung kann sinnvoll sein: Bewegliche Teile müssen sich nach wie vor frei bewegen lassen und Sicherheitseinrichtungen an Haken müssen weiterhin einwandfrei schließen.
Nach der technischen Kontrolle folgt der administrative Teil: Jedes geprüfte Arbeitsmittel bekommt eine neue Prüfplakette, die dem Anwender sofort die Sicherheit des Mittels bestätigt. Dazu werden die Ergebnisse in das Prüfprotokoll eingetragen. Falls Mängel auffallen, die eine weitere Nutzung des Lastaufnahmemittels ausschließen, muss das betroffene Teil unbrauchbar gemacht oder deutlich gekennzeichnet sein.
Praxistipps für Ihr Unternehmen
Sicherheit beginnt nicht erst bei der jährlichen Prüfung. Unternehmen sollten bereits bei der Auswahl geeigneter Anschlagmittel sorgfältig sein. Entscheidend sind insbesondere das Gewicht der Last, die Art des Anschlags, die Umgebung und die Häufigkeit der Nutzung. In chemisch aggressiven Umgebungen sind Textilbänder oft schneller am Ende als Edelstahlketten, während empfindliche Oberflächen geradezu nach Schonung durch Hebebänder verlangen.
Diese Checkliste hilft bei der täglichen Sichtkontrolle:
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Ist die Tragfähigkeitsangabe (Etikett/Anhänger) vorhanden und lesbar?
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Gibt es sichtbare Risse, Schnitte oder starke Verformungen am Material?
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Funktionieren die Sicherungsklappen an den Haken einwandfrei?
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Weisen Ketten oder Seile starke Rostbildung oder Drallschäden auf?
Wer Arbeitsmittel einsetzt und verwendet, sollte wissen, worauf es bei einem sicheren Bauteil ankommt. Schulungen können helfen: Mitarbeiter sollten typische Schadensbilder erkennen und wissen, wann sie ein Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel sofort aus dem Verkehr ziehen müssen – ein geschultes Auge und schnelle Reaktionen können Schlimmeres verhindern.
Fazit: Sicherheit bei Anschlagmitteln ist kein Zufall
Die Prüfung von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln ist kein notwendiges Übel, sondern das Fundament für einen unfallfreien Betrieb. Sie verhindert Sachschäden und bewahrt Unternehmen vor ernsthaften rechtlichen Konsequenzen. Wer die gesetzlichen Vorgaben der DGUV ernst nimmt und eine klare Prüfungsstrategie verfolgt, schützt nicht nur das Personal, sondern schafft eine sichere Grundlage für den einwandfreien Hebezeugbetrieb – und damit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens.
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